Sperrmüll ist Abfall, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichtes nicht in die Restmülltonne passt und somit gesondert entsorgt werden muss, Gemische verschiedener Abfälle, die bei Wohnungsauflösungen und Entrümplungen anfallen.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Abfälle aus Um- und Ausbaumaßnahmen wie Bauholz, Bretter Bauschutt
Teile von Gartenzäunen oder Gewächshäusern, Tierställe oder Volieren
Wand- und Deckenverkleidungen aus Styropor
Kraftfahrzeugteile jeglicher Art (z.B. Räder, Batterien)
Sonderabfälle wie Lacke, Farben, Verdünner, Teerfässer, Altöl, Düngemittelreste und Spraydosen
Druckbehälter wie Feuerlöscher oder Gasflaschen
Restabfall jeglicher Art in Beuteln oder Kartons
Wertstoffe wie Flaschen, Gläser, Papier sowie Verkaufsverpackungen mit den ”Grünen Punkt”
ACHTUNG: Fremdbestandteile in den Containern welche nicht der Anmeldung der Abfälle entspricht, verursachen Zusatzkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Container dürfen maximal bis zur Ladekante befüllt werden. Bei Überladung wird der Container nicht transportiert, dadurch entstehen Zusatzkosten.