Asbestabfälle und Asbestzementabfälle
Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest (Asbestsanierung) und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann. Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden.
Die asbesthaltigen Baustoffe müssen in Big Bags verpackt sein.
Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B.
- Dachplatten,
- Fassadeplatten,
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