Wiegand
Mulden- und Transportservice GmbH                                        
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Abfallkatalog

 

 

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erklärung

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  Asbest

Asbestabfälle und Asbestzementabfälle

Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest (Asbestsanierung) und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann.
Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden.

Die asbesthaltigen Baustoffe müssen in Big Bags verpackt sein.

Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B.

  • Dachplatten,
  • Fassadeplatten,

Überlassen Sie die Entsorgung von Asbest einem lizenzierten Fachbetrieb oder erkundigen Sie sich zuvor genau über die Besonderheiten und Risiken der fachgerechten Asbestentsorgung.

 

 

Bei Eternit eine Analyse beifügen.

 

 

ACHTUNG:
Fremdbestandteile in den Containern welche nicht der Anmeldung der Abfälle entspricht, verursachen Zusatzkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Container dürfen maximal bis zur Ladekante befüllt werden. Bei Überladung wird der Container nicht transportiert, dadurch entstehen Zusatzkosten.